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BEDINGUNGEN & BEDINGUNGEN

FLYZermatt
AKA Alpine Abenteuer Zermatt

Glutz, Schneider, Giles & Banford

1.         Handelsname:

Das Kollektiv "Alpine Adventures Zermatt" (AAZ) firmiert unter dem Namen "FlyZermatt". 

 

2.         Allgemein

 

FlyZermatt vermittelt Passagierflüge mit Gleitschirme. Die Tätigkeit von FlyZermatt beschränkt sich auf die vermittlung solcher Flüge, eventuell auf weitere Dienstleistungen und das Inkasso des Flugpreises. Ausgeführt werden die Passagierflüge durch selbstständige Piloten. Der eigentliche Beförderungsvertrag wird direkt zwischen dem Piloten und dem Passagier geschlossen. Für den Beförderungsvertrag gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB werden dem Passagier im Rahmen der Vermittlung durch FlyZermatt ausgehändigt und können auch auf der Homepage flyzermatt.com von FlyZermatt eingesehen werden. Der Passagier bestätigt entweder durch Anklicken des Kontrollkästchens während des Online-Buchungsvorgangs oder durch seine Unterschrift im Büro oder auf andere Weise, dass er diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Der besseren Verständlichkeit halber werden Personen in der männlichen Form genannt - gemeint sind aber sämtliche Geschlechter.

 

 

3.         Zustandekommen des Vertrags

 

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Passagier eine verbindliche Buchung vornimmt. Dies kann in Form einer Online-Buchung, eines Telefonanrufs, eines Anrufs beim Hotel-Concierge oder einer anderen Form der Kontaktaufnahme erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

4.         Zahlung

4.1 Onlinebuchungen

 

Online-Buchungen werden mit der Eingabe von Kreditkartendaten durch den Kunden bestätigt. FLYZermatt ist berechtigt, die Zahlung zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Abschluss des Buchungsvorgangs durch den Kunden zu bearbeiten.

 

4.2 Preise

 

Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. FlyZermatt behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. 

 

4.3 Geschenkgutscheine

 

Geschenkgutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre lang gültig. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, sich im Voraus bei FlyZermatt zu vergewissern, dass der Geschenkgutschein gültig ist. 

 

FlyZermatt behält sich das Recht vor, die Gültigkeit des Gutscheins zu annullieren, wenn die Zahlung nicht bestätigt werden kann. 

 

Wenn die Preise von FLYZermatt vor der Einlösung eines Gutscheins erhöht wurden, kann der Kunde entweder die Differenz zwischen dem Flugpreis und dem Gutscheinwert bezahlen oder einen Flug mit einem niedrigeren Wert wählen. Bei Scenic-Flügen ist der Kunde verpflichtet, die Differenz zu zahlen.

 

5.         Stornierungsbedingungen

5.1 Stornierung von FlyZermatt-Buchungen durch den Kunden

 

Jede Stornierung von FlyZermatt-Buchungen muss schriftlich erfolgen und ist nur nach Rücksprache mit FlyZermatt rechtsgültig. 

Im Falle einer Stornierung einer FlyZermatt-Buchung durch den Kunden gelten die folgenden Regeln: 

 

Für Einzelpersonen & bis zu 9 Teilnehmer:

Stornierung für jeden Passagier, die später als 48 Stunden vor dem Buchungsdatum erfolgt: Keine Erstattung

Stornierung für jeden Passagier, die früher als 48 Stunden vor dem Buchungsdatum erfolgt: 100% Erstattung **

 

Für Gruppenbuchungen (mehr als 9 Teilnehmer):

 

Stornierung für jeden Passagier, die später als 48 Stunden vor dem Buchungsdatum erfolgt: Keine Erstattung

Stornierung für jeden Passagier, die später als 7 Tage vor dem Buchungsdatum, aber mehr als 48 Stunden vor dem Buchungsdatum erfolgt: 50% Erstattung

Stornierung für jeden Passagier, die früher als 7 Tage vor dem Buchungsdatum erfolgt: 100% Erstattung **

 

(** eine Stornierungsgebühr von 3% wird von FlyZermatt von allen Buchungen einbehalten, die vom Passagier storniert werden, wenn die Buchung per Kredit-/Debitkarte oder Banküberweisung bezahlt wurde)

 

Verspätete Ankünfte und Nichterscheinen:

 

Passagiere, die mehr als 20 Minuten zu spät kommen oder nicht am vereinbarten Treffpunkt erscheinen, verlieren ihre Buchung und ihre Zahlung.

 

5.2 Stornierung von FlyZermatt-Buchungen durch FlyZermatt

 

FlyZermatt behält sich das Recht vor, Buchungen aus verschiedenen Gründen zu stornieren oder zu ändern, unter anderem aus Sicherheitsgründen, aufgrund von Wetterbedingungen und/oder betrieblichen Erfordernissen. Im Falle einer Stornierung durch FlyZermatt wird die Buchung vollständig zurückerstattet, ohne dass Stornierungsgebühren anfallen. 

 

6.         Teilnahmebedingungen und Verpflichtungen der Teilnehmer 

 

Der Pilot des Passagierfluges ist im Besitz der dafür notwendigen amtlichen Bewilligung. Der Pilot ist der Kommandant des Tandem-Gleitschirms und der Passagier ist verpflichtet, seinen Anweisungen zu folgen. Das verwendete Gleitsegel ist für Passagierflüge geeignet und wird ordnungsgemäß gewartet. Der Pilot führt ein Rettungsgerät ("Rettungsschirm") mit sich.

Der Passagier bestätigt, dass er an keinen gesundheitlichen Problemen (geistig oder körperlich) leidet, die die sichere Durchführung eines Passagierfluges mit einem Gleitschirm beeinträchtigen könnten. Im Zweifelsfall muss er FlyZermatt oder den Piloten spätestens während des Buchungsvorgangs informieren. In einem solchen Fall sollte gemeinsam entschieden werden, ob der Passagierflug durchgeführt werden kann. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Piloten. 

 

Wenn der Pilot beschließt, den Flug nach dem Start zu stornieren (trotz ansonsten sicherer Startbedingungen), weil der Passagier sich unsicher verhält, z. B. weil er nicht läuft, wenn er dazu aufgefordert wird, oder weil er sitzt, bevor er dazu aufgefordert wird, usw., muss der Passagier den Flug trotzdem bezahlen.

 

Der Passagier verpflichtet sich, einen geeigneten Helm und festes Schuhwerk zu tragen, entweder seinen eigenen oder einen, der ihm zur Verfügung gestellt wird. 

 

Die Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen.

 

Passagiere unter 16 Jahren oder geistig behinderte Passagiere benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche Person bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, muss dem Piloten vorab eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.

 

 

7.         Programm

FlyZermatt behält sich das Recht vor, den Startort jederzeit aus Sicherheits-, Wetter- oder anderen Gründen zu ändern, die den Zugang zu einem bestimmten Startort am Tag des Fluges verhindern könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf;

- Schneeverhältnisse

- Hubschrauberbetrieb

- Windrichtung

- Bauarbeiten

- Eingeschränkter Liftbetrieb oder Ausfälle

 

Wenn der Flug auf einen niedrigeren Startplatz verlegt wird, erhalten Sie nach dem Flug die entsprechende Rückerstattung des Flugpreises. 

 

Aus Sicherheitsgründen behält sich der Pilot das Recht vor, den Landeplatz jederzeit zu ändern.

 

Die Flugdauer kann aus vielen Gründen variieren, unter anderem aufgrund von Wetter, Wind, Sicherheit und Anforderungen der Passagiere. Die in Broschüren, auf unserer Website oder in anderen Werbemitteln angegebenen Flugzeiten für alle Optionen sind Richtwerte. Eine definitive Flugzeit kann nicht garantiert werden. Wenn ein Flug aus irgendeinem Grund verkürzt wird, gibt es keine Rückerstattung der Fluggebühr.

 

Es liegt in der Entscheidung von FlyZermatt, einen Flug aufgrund des Wetters zu streichen, nicht in der des Passagiers. FlyZermatt garantiert keine sonnigen Wetterbedingungen, d.h. wenn Wind und Sicht einen sicheren Flug zulassen, findet der Flug trotzdem statt. Es gibt keine Rückerstattung, wenn Passagiere den Flug stornieren möchten, weil sie mit den Wetterbedingungen unzufrieden sind.

 

8.         Einschränkung der Haftung

 

Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Gleitschirmflug mit Risiken verbunden ist. Da das Fahrwerk von Gleitschirmen z.B. den Beinen des Piloten und des Passagiers entspricht, kann es bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Unter Außerdem kann das Risiko plötzlicher, unvorhersehbarer Windeinflüsse nicht ausgeschlossen werden.

 

Die Haftung von FLYZermatt und des Piloten für Personen- und Sachschäden, die dem Passagier während eines Hängegleiterfluges entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für den Fall, dass ein Haftungsausschluss aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, hat der Pilot eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5.000.000,- abgeschlossen, wobei die Haftung des Piloten maximal auf diesen Betrag beschränkt ist.

Wenn ein Teilnehmer die Anweisungen seines Piloten oder von FlyZermatt nicht befolgt, sind sowohl FlyZermatt als auch der Pilot von jeglicher Haftung befreit.

 

FlyZermatt haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Piloten oder sonstiger Dritter entstehen, die nicht im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen stehen, oder für Schäden, die durch Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer oder des Teilnehmers selbst (insbesondere Ziffer 6), durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen usw. oder durch verspätete Rückkehr von der Aktivität entstehen.

 

 

9.         Unfallversicherung

Der Pilot hat für den Passagier eine Unfallversicherung mit einem auf die Schweiz beschränkten Geltungsbereich und einer maximalen Deckungssumme von CHF 100.000,- abgeschlossen. Die Leistungen aus dieser Unfallversicherung können in Anspruch genommen werden, nachdem die Leistungen einer eventuell bestehenden Unfallversicherung des Passagiers vollständig ausgeschöpft wurden. Der Pilot haftet nur für Ansprüche, die sich aus den Folgen eines Unfalls im Rahmen der versicherten Leistungen ergeben, und nur bis zur versicherten Deckungssumme.

 

10.       Reklamationen

Sollte der Kunde Grund zur Beschwerde haben oder einen Schaden erleiden, muss FlyZermatt unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden und dem Kunden den Erhalt der Beschwerde bestätigen. Weder FlyZermatt noch der Pilot sind jedoch berechtigt, Ansprüche anzuerkennen; eine solche Bestätigung stellt daher kein Anerkenntnis eines Verschuldens dar. FlyZermatt wird sich bemühen, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Wird keine oder nur eine unzureichende Abhilfe gefunden oder möchte der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machen, müssen diese innerhalb von zwei (2) Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich an FlyZermatt gerichtet werden. Die Bestätigung von FlyZermatt und eventuelle Beweise müssen der Beschwerde beigefügt werden. Erfolgt eine Reklamation verspätet oder gar nicht während der Aktivität oder wird die entsprechende Forderung verspätet bei FlyZermatt eingereicht, verfallen alle daraus resultierenden Ansprüche.

 

11.       Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss internationaler Verträge. Die Parteien vereinbaren Zermatt als ausschließlichen Gerichtsstand. FlyZermatt ist jedoch nach eigener Wahl berechtigt, seine Ansprüche am Wohnsitz oder Domizil des Kunden geltend zu machen. Englisch ist die offizielle Sprache für alle Rechtsstreitigkeiten mit FlyZermatt.

 

Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Passagierflug ergeben, und erkennen an, dass weder FlyZermatt noch der Pilot mit einem Gerichtsstand in den USA oder Kanada einverstanden sind.

 

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so ist die unwirksame und/oder unvollständige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Eine solche ungültige und/oder unvollständige Bestimmung berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Bei Konflikten oder Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Sprachversionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die englische Version als maßgebend und vorherrschend.s

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